News Übersicht – Landesverkehrswacht Hessen e.V.

eHighway in Hessen

Inbetriebnahme der Teststrecke ELISA eHighway Hessen
am 07. Mai 2019 an der A5 Tank & Rast Anlage Gräfenhausen

Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und digitale Infrastruktur sowie der Hessische Minister für  Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hatten eingeladen, zur Inbetriebnahme der Teststrecke ELISA teilzunehmen.

Neben der Parlamentarischen StaatssekretärinRita Schwarzelühr-Sutter, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,Jens Deutschendorf, Staatssekretär im Hessischen Verkehrsministerium, Prof. Manfred Boltze des Instituts für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik der TU Darmstadt, Dr. Marie-Luise Wolff, Vorstandsvorsitzende der ENTEGA AG, Roland Edel, Technologiechef der Siemens Mobility GmbH, waren auchFriedrich Schmidt als Vertreter der Landes-verkehrswacht und Donato Rizzi als Vertreter der Verkehrswacht Frankfurt bei dem Festakt vertreten.

Das Projekt ELISA steht für den ersten eHighway Deutschlands und damit für eine neue Dimension der Elektromobilität: Umweltschonende Lkw-Transporte entlang einer hochmodernen Infrastruktur als wichtiger Baustein für die Elektrifizierung des Güterschwerlastverkehrs.

Im ersten Teil des Projekts ELISA war der eHighway Hessen auf rund zehn Kilometer Strecke der Autobahn A 5 zwischen den Anschlussstellen Langen/Mörfelden und Weiterstadt entstanden. Hessen Mobil hatte unter Mitwirkung der Technischen Universität Darm­stadt innerhalb von zwei Jahren eine Oberleitungsanlage errichtet, durch die die Oberleitungs-Hybrid-Lkw mit Energie versorgt werden können. Damit waren die technischen Voraussetzungen für den Feldversuch geschaffen worden.

e highway in hessen

In der zweiten Phase des Projektes ELISA soll das eHighway-System sowohl fahrzeug- als auch infra­strukturseitig über vier Jahre hinweg bis Ende 2022 erprobt werden. Dabei werden alle verkehrs- und energietechnischen, öko­logischen und ökonomischen Aspekte, die für einen möglichen Ausbau des Systems relevant sein können, gemeinsam mit Wissenschafts- und Logistikpartnern erforscht.

Sensoren im Dach des Lastwagens erkennen, ob sich über dem Fahrzeug eine Oberleitung befindet. Die ins Dach des Führerhauses eingebauten Abnehmer werden daraufhin ausgefahren und versorgen den Elektromotor des Lastwagens mit Strom. Zugleich wird die mitgeführte Batterie aufgeladen. Bei dem Stromabnehmer handelt es sich um eine Weiterentwicklung des in Bahnen bewährten Systems. Einen Unterschied gibt es allerdings: Endet die Oberleitung oder will ein Lkw überholen, springen entweder die Batterie oder ein Dieselgenerator ein.

Nach der Begrüßung durch Gerd Riegelhuth, Präsident Hessen Mobil, der die geladenen Gäste willkommen hieß, erfolgten folgende Ansprachen:

Rita Schwarzelühr-Sutter referierte u.a., dass elektrisch betriebene Oberleitungs-Lkw seien eine besonders effiziente Lösung auf dem Weg zu einem klimaneutralen Güterverkehr. Insgesamt hat das BMU bisher über 70 Millionen EUR zur Entwicklung der OH-Lkw zur Verfügung gestellt.

„Hessen unterstreicht damit seine führende Rolle beim Übergang in eine zukunftsfähige, klimaschonende Mobilität und seine Offenheit, neue Technologien im Verkehrsbereich auszuprobieren“, so Jens Deutschendorf.

„Durch einen breiten, interdisziplinären Forschungsansatz kann unsere Universität in diesem Projekt zahlreiche Fragen klären, die bei einem großflächigen Systemeinsatz auftreten werden“, sagt Prof. Manfred Boltze..

„Die Einführung des ersten deutschen eHighways in Hessen ist ein Meilenstein für die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs in Deutschland“, sagt Roland Edel.

„Die ENTEGA wird als Projektpartner die energietechnischen und planungsrechtlichen Fragestellungen erarbeiten und ein Konzept für ein Abrechnungssystem erstellen“, so Dr. Marie-Luise Wolff.

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E-Scooter erobern unsere Straßen

Die Verkehrswacht Wetzlar informiert:e-scooter
E-Scooter erobern unsere Straßen

Wohin mit E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen?

Klaus Ruppelt, Vorsitzender der Verkehrswacht Wetzlar weist darauf hin, dass in jüngster Zeit verschiedene elektrisch angetriebene kleine Fahrzeuge auf den Markt drängen, die unter dem Sammelbegriff Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) geführt werden. Darunter sind unter anderem zu verstehen: E-Scooter (kleine Roller mit Lenkstange), Hoverboards (elektrisch angetriebene Skateboards) und elektrisch angetriebene One- oder Two-Wheeler (selbstbalancierende mit einem oder zwei Laufrädern versehene quer zur Fahrtrichtung stehende "Bretter"). Letztere werden durch Gewichtsverlagerung gesteuert, beschleunigt und gebremst.

E-Scooter lassen sich vielfach mit einem Handgriff so verkleinern, dass sie getragen werden können. Aufgrund ihrer geringeren Größe lassen sie sich aber auch im nicht eingeklappten Zustand leichter in Busse und Bahnen mitnehmen als Fahrräder. Sie bilden damit eine Option für die sogenannte "letzte Meile", also den Weg von der Haustür zum OPNV und von dort zum Ziel. Zurzeit sind diese Fahrzeuge allerdings für den Straßenverkehr nicht zugelassen.

Die Bundesregierung reagierte darauf mit einem Verordnungsentwurf, der für Fahrzeuge mit Lenkstange die technischen Voraussetzungen, Fragen der Fahrerlaubnis und der Versicherungspflicht regelt. Entgegen der in die Anhörung gegebenen Fassung sollte es zwischenzeitlich zwei Kategorien geben: Ab 12 Jahre sollte ein EKF bis unter 12 km/h Höchstgeschwindigkeit geführt werden dürfen. Diese sollten grundsätzlich Gehwege benutzen. Gegen diese Kategorie erhob sich breiter Widerstand. Die Bundesregierung hat deshalb diese Kategorie fallen gelassen. Allerdings werden das im Entwurf vorgesehene Mindestalter von 15 Jahren und das Erfordernis einer Mofa-Prüfbescheinigung gestrichen. Das Mindestalter soll nun 14 Jahre betragen, ein Nachweis der Kenntnis der Verkehrsregeln ist nicht mehr erforderlich. EKF sollen Radverkehrsanlagen benutzen, soweit vorhanden, ansonsten die Fahrbahn. Allerdings ist es den Kommunen erlaubt, Fußverkehrsflächen per Zusatzschild freizugeben.

Es stellt sich zunächst die Frage nach der rechtlichen Einordnung dieser Fahrzeuge. Nach dem Wiener Übereinkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1968 handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Sie werden ohne Muskelkraft mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h betrieben wird. Daraus würde sich ergeben, dass sie dem Pflichtversicherungsgesetz unterfallen und in der Regel die Fahrbahn benutzen müssen. Allerdings hat die EU in ihrer Verordnung über die technische Zulässigkeit von 2-, 3- und 4-rädrigen Fahrzeugen insofern eine Ausnahme zugelassen, als selbstbalancierende Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Sitzplatz von der Verordnung ausgenommen sind und damit einzelstaatlicher Regelung unterfallen. Ob Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit gerechtfertigt sind, kann aufgrund der bisher noch sehr geringen Stückzahl für Deutschland nicht gesagt werden. Einzelne Berichte aus dem Ausland, die auf hohe Unfallzahlen hinweisen, sind wissenschaftlich nur begrenzt zu verwerten, da Bezugszahlen fehlen. Für Deutschland bedarf es daher einer begleitenden Untersuchung. Damit diese allerdings gelingt, müssen umgehend die Verkehrsunfallanzeigen der Polizei so angepasst werden, dass Unfälle mit diesen Fahrzeugen (getrennt nach mit/ohne Lenkstange) erkennbar werden. Es kann gemutmaßt werden, dass sich die Geschwindigkeiten von EKF und von Fußgängern nicht vertragen. Eine normale Gehgeschwindigkeit liegt bei etwa 4 bis 5 km/h, Joggen bei etwa 7 bis 8 km/h. Kollisionen von Scootern mit anderen Verkehrsteilnehmern, besonders Fußgängern, können also je nach Konstellation schwere Folgen haben. Das bedeutet, dass EKF auf Fußverkehrsflächen eine erhebliche Gefahrenquelle für zu Fuß Gehende sind. Es scheint geboten, dass der Nachweis mindestens einer Mofa-Prüfbescheinigung zwingend vorzusehen und damit das Mindestalter zur Führung auf 15 Jahre festzulegen ist.

Widersprüche und Konflikte zwischen der EKF-Verordnung und der StVO sind aufzulösen, im Zweifel im Sinne der StVO.

Die Bundesregierung soll für alle zugelassenen EKF die BASt beauftragen, mit begleitender Forschung die Entwicklung im Auge zu behalten. Notwendig ist dazu die baldige Ergänzung des Unfallursachenkatalogs der Verkehrsunfallanzeige. Radverkehrsanlagen werden durch die E-Scooter noch weiter belastet, obwohl sie in vielen Kommunen schon jetzt nicht für die stetig steigende Radverkehrsmenge ausreichend dimensioniert sind. Gefordert werden daher erheblich größere Investitionen in die Verbesserung dieser Anlagen. Selbstbalancierende EKF ohne Lenkstange werden mit Gewichtsverlagerung gebremst und gelenkt. Sie bilden daher eine noch größere Gefahr, als EKF mit Lenkstange und dürfen daher im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen werden.
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Freigabe Talbrücke

Verkehrsfreigabe der Talbrücke der A 45 Münchholzhausen

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hatten eingeladen, am 08. Mai an der Freigabe der Autobahnbrücke Münchholzhausen teilzunehmen.

Neben dem Staatssekretär Jens Deutschendorf, HMWEVW, nahmen Kommunalpolitiker, so die Kreistagsvorsitzende Elisabeth Müller, Landrat Wolfgang Schuster, der Stationsleiter der Polizei Wetzlar Holger Geller und weitere Polizeibeamte sowie auch der Vorsitzende der Verkehrswacht Wetzlar – auch mit Präsident der LVW Hessen - teil.

links: Klaus Ruppelt, Präsident der Landesverkehrswacht Hessen e.V
rechts. Jens Deutschendorf, Staatssekretär HMWEVW

verkehrsfreigabe talbrücke a 45

Die Begrüßung erfolgte durch den Abteilungsleiter Hessen Mobil Heiko Durth, der u.a. auch anmerkte, dass beim Bau der Autobahn 45 und ihrer Talbrücke Ende der 60er-Jahre die Verkehrslasten viel geringer gewesen seien. Während diese pro Stunde von einem 12,5 Tonnenlaster die Brücke befahren habe, sollten heute täglich über 60000 Fahrzeuge, dabei etwa 10000 bis zu 40000 Tonnen schwere, die A 45 befahren.

„Auf der A 45 ist überdurchschnittlich viel Schwerlastverkehr unterwegs“, sagte Gerhard Rühmkopf, Unterabteilungsleiter, BMVJ.

„Rund 48 Millionen Euro hat das Land Hessen in den Ausbau der Talbrücke investiert und damit kann die A 45, die eine wichtige Verbindung zwischen Ruhrgebiet und dem Rhein-Main-Gebiet ist, eine ganze Region erschließen“, so Deutschendorf.

 

freigabe talbrücke a 45K. Ruppelt nahm die Gelegenheit wahr, mit Staatsekretär Deutschendorf einen gewichtigen Meinungsaustausch im Hinblick auf die sie verbindende Verkehrssicherheitsarbeit zu führen; aber auch Gespräche mit Landrat W. Schuster und EPHK Holger Geller führten dazu Ziele für zukünftige Planungen in Sachen Verkehrssicherheit zu besprechen.

Mit einem kleinen Schnitt nehmen
Kreistagsvorsitzende E. Müller,
Landrat W. Schuster und
G. Rühmkorf vom Bundesverkehrsministerium
die offizielle Freigabe vor

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